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RVS 04.03.14 "Schutz wildlebender Säugetiere (ausgenommen Fledermäuse) an Verkehrswegen" (01.09.2024)

Die RVS dient der Normierung der Methoden aller Projektierungsphasen zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf wildlebende Säugetiere (ausgenommen Fledermäuse) und enthält entsprechende Vorgaben ausgehend von der Bestandserfassung über die Konfliktbewertung und Maßnahmenentwicklung bis hin zur Bewertung der verbleibenden Auswirkungen.
Sie ist für die Planung von
● Bundesstraßen A und S bei Neubauten sowie bei UVP-pflichtigen Ausbaumaßnahmen,
● Landesstraßen bei UVP-pflichtigen Neubauten sowie bei UVP-pflichtigen Ausbaumaßnahmen und
● Eisenbahn-Hochleistungsstrecken (HL-Strecken) bei Neubauten sowie bei UVP-pflichtigen Ausbaumaßnahmen
anzuwenden – jedoch immer nur dann, wenn diese Baumaßnahmen wesentliche Änderungen in der Ausprägung bzw. Intensität der Wirkfaktoren (vgl. dazu RVS-Arbeitspapier Nr. 20, Pkt. 6) mit sich bringen.
Für unionsrechtliche Fragestellungen in diesem Zusammenhang wird auf die RVS 04.03.15 verwiesen.
Hinsichtlich der Ausrüstung von Straßen und Bahnanlagen mit Wildwarn- und Wildschutzeinrichtungen wird auf die RVS 04.03.12 verwiesen.

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeines
4 Behandelte Arten
5 Personelle Voraussetzungen
6 Voruntersuchung
7 Vorprojekt
8 Einreichprojekt
9 Bauprojekt
10 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Literatur
11 Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Literatur
12 Anhang: Ablaufschema zu Planung und Bau von Bundesstraßen und Eisenbahn-
Hochleistungsstrecken